Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
Kurz-Info: Buchnachweis
![](https://i0.wp.com/www.klienten-info.at/inimg/xxl/32.jpg?w=1080&ssl=1)
Bisher galt der Buchnachweis als materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung. Dies hat sich nun seit VfGH 12.12.2003, B 916/02 geändert. In diesem Erkenntnis wird die Aberkennung der Steuerfreiheit für eine Ausfuhrlieferung alleine wegen des fehlenden Buchnachweises als überschießend und mit dem Gleichheitssatz unvereinbar erklärt.
Bild: © B. Wylezich - Fotolia
© Hepberger Steuerberatung GmbH | Klienten-Info