Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen
Der Stichtag 30. September 2002 für die Entgeltfortzahlung bei Unfällen von Dienstnehmern bezieht sich auf das Datum des Unfalles und nicht des Dienstnehmereintrittes (Klienten-Info März 2003).
Bild: © Eisenhans - Fotolia
© Hepberger Steuerberatung GmbH | Klienten-Info