EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

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Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

Die optimale Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht

November 2011
Kategorien: Management-Info

Allgemeines

Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens steht die Wahl der Rechtsform im Vordergrund und entscheidet in der weiteren Folge oft über das Fortbestehen eines Unternehmens. Die gängigsten Rechtsformen sind hierbei Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OG, KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sowie Mischformen (GmbH & Co KG).

Der steuerliche Aspekt stellt hierbei nur ein Kriterium von vielen dar und soll im Folgenden erläutert werden. Andere wichtige Kriterien, welche die Rechtsformwahl beeinflussen sind beispielsweise Haftung, Sozialversicherung, die Kosten der Rechtsform, das aufzubringende Mindestkapital sowie rechtliche Aspekte bei der Vererbung oder Übertragung. Es sollten daher immer alle Aspekte einer detaillierten Analyse unterzogen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Aus steuerlicher Sicht ist die Höhe des voraussichtlichen Jahresgewinns der wichtigste Faktor zur Entscheidung über die richtige Rechtsform. Andere wichtige Faktoren sind die Lebenszyklusphase, in der sich ein Unternehmen befindet, die Ausschüttungspolitik, die Entlohnung der Gesellschafter, sowie die Möglichkeit der Aufteilung der Einkünfte unter Familienangehörigen sowie einige mehr.

Rechtsformwahl in der Gründungsphase

Besonders in der Gründungsphase eines Unternehmens sind oftmals Verluste vorprogrammiert, welche bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können und somit steuerlich sofort verwertet bzw. vorgetragen werden können. Verluste können hingegen in der GmbH aufgrund des Trennungsprinzips zwischen Gesellschaft und Gesellschafter nicht mit positiven Einkünften der Gesellschafter ausgeglichen werden. Somit zahlt der Gesellschafter trotz des GmbH-Verlustes Steuern für seine anderen positiven Einkünfte. In der GmbH fällt Mindestkörperschaftsteuer an, welche allerdings mit nachfolgenden Gewinnen der GmbH verrechnet werden kann.

Rechtsformwahl aufgrund der Ausschüttungspolitik

Ist eine Ausschüttung der Gewinne nicht gewünscht (Gewinnthesaurierung), ergibt sich bei einer Kapitalgesellschaft ein konstanter (Durchschnitt)Steuersatz von 25%. Bei Einzelunternehmern/Personengesellschaftern errechnet sich die Steuer nach dem progressiven Tarif, wobei im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft ein Gewinnfreibetrag von 13% abgezogen werden kann. Bei Gewinnen über 30.000 € müssen dazu begünstigte Investitionen getätigt werden. Für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (keine Kapitalgesellschaften) ergibt sich demnach - je nachdem, ob Investitionen getätigt werden oder nicht - bei folgenden „Break-Even-Gewinnen“ ebenfalls ein (Durchschnitt)Steuersatz von 25%. (siehe Tabelle Zeile 1)

Bei der Kapitalgesellschaft beträgt die Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft – der Gewinnfreibetrag ist nicht anwendbar – immer 25%. Ab einem Gewinn von 45.200 € ist trotz Ausnützung des Gewinnfreibetrags bei maximaler Investition die Besteuerung nur auf Ebene der Kapitalgesellschaft vorteilhafter. Werden keine Investitionen getätigt und daher nur der Grundfreibetrag (3.900 €) in Anspruch genommen, ist die Kapitalgesellschaft bereits ab einem Gewinn von 40.512 € vorteilhafter.

Bei einer unterstellten Vollausschüttung ergibt sich bei der Kapitalgesellschaft durch die zusätzliche Besteuerung auf der Gesellschafterebene mit der 25%igen KESt ein Steuersatz von 43,75%. Die Grenzwerte für die Gewinne bei Einzelunternehmern/Personengesellschaftern betragen hier: (siehe Tabelle Zeile 2)

Ab diesen Grenzwerten sind bei Vollthesaurierung bzw. Vollausschüttung somit die rechnerischen Grenzen gefunden, bei denen eine GmbH-Gründung von diesem Aspekt betrachtet sinnvoll erscheint. Der konstante Steuersatz von 25% bei der GmbH ist demnach ab 187.440 € Gewinn vorteilhaft, wenn nur der Grundfreibetrag in Anspruch genommen wird. Werden maximale Investitionen getätigt, so verschiebt sich die Vorteilhaftigkeit der Kapitalgesellschaft auf ab einen Gewinn in Höhe von 956.240 €.

Gewinn vor Gewinnfreibetrag ohne Investitionen

Gewinn vor Gewinnfreibetrag mit voller Investitionsbegünstigung (max. 100.000 )

(Durchschnitt)Steuersatz

Grenzwerte Gewinne
thesaurierend:

40.512 €

45.200 €

25%

Grenzwerte Gewinne
bei Vollausschüttung:

187.440 €

956.240 €

43,75%

Rechtsformwahl aufgrund anderer Faktoren

Ein Dienstverhältnis der Gesellschafter mit den Gesellschaftern, das dem Lohnsteuerabzug unterliegt und somit den begünstigten Steuersatz von 6% für das 13. u. 14. Monatsgehalt vorsieht, ist nur bei einer maximalen 25%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft möglich. Hierbei ergeben sich Spielräume bei der Frage nach der Höhe des Geschäftsführerbezugs auf der einen Seite bzw. nach der Höhe der Gewinnausschüttung auf der anderen Seite. Freilich ist der Fremdvergleichsgrundsatz bei der Höhe des Geschäftsführergehalts zu beachten, um nicht eine verdeckte Gewinnausschüttung auszulösen. Hingegen kann bei Personengesellschaften die Aufteilung des Gewinns auf Angehörige zu Steuerersparnissen führen, da die niedrigeren steuerlichen Tarifstufen öfter ausgenützt werden.

Bild: © davros - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier