EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

Entwicklung eines Franchisesystems

Dezember 2010
Kategorien: Management-Info

Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Etablierung eines Franchisesystems ist eine – im Optimalfall neue – Geschäftsidee. Zudem ist zu prüfen, ob sich diese auch für Franchising eignet, d.h., ob es einen entsprechenden Markt gibt, ob man sich auf diesem behaupten können wird, ob es genug potentielle Franchisenehmer gibt und das System attraktiv und gut übertragbar ist, und letztlich ob entsprechendes Know-how, Organisationsstrukturen und Kapital vorhanden sind.

Wurde die Idee als franchisetauglich erachtet, ist als nächstes das Franchisekonzept zu entwickeln. Es handelt sich dabei um das „Leistungspaket“, das der Franchisegeber dem Franchisenehmer bietet. Wesentlich an einem solchen Paket ist, dass der Franchisegeber bereits fertige Konzepte für die Bereiche Marketing (z.B. Produkt- und Preispolitik, Vertrieb) und Organisation (Betriebsführung, Ausbildung, EDV, Finanzplanung, usw.) zur Verfügung stellt.

Zur Gestaltung des Franchisehandbuches und -vertrages ist das Beiziehen eines Beraters empfehlenswert. Im Handbuch werden die Spielregeln für die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und –nehmer festgelegt sowie die Marktsituation, der Geschäftstyp und die Leistungs- und Informationsströme beschrieben.

Der Franchisevertrag ist die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit und sollte von einem entsprechend versierten Juristen ausgearbeitet werden.

Ein Berater kann zudem bei der Erstellung des Leistungspaketes helfen sowie eine Einschätzung darüber abgeben, ob das Konzept ausreichend Wettbewerbsvorteile bietet.

Schutzrechte

Wesentlich für ein Franchisesystem ist die Anmeldung von Schutzrechten (Marken, Patente, Gebrauchsmuster), welche als zentrale Leistung des Franchisegebers den Franchisenehmern während der Vertragslaufzeit überlassen werden.

Diese Schutzrechte müssen beim Österreichischen Patentamt oder beim Europäischen Patentamt in München angemeldet werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer internationalen Patentanmeldung (PCT). Die Schutzgebühren richten sich nach dem gewählten Schutzgebiet (österreichweit, europaweit, weltweit) und der Dauer des Schutzes.

Hinsichtlich der Auswahl des Markennamens, Prüfung bereits registrierter Marken, Registrierungen im Ausland und der Verwertung von Marken ist die Kontaktaufnahme von kompetenten Stellen (Österr. Patentanwaltskammer, Österr. Patentamt, Europ. Patentamt) empfehlenswert.

Planungsrechnung

Das Franchisesystem soll letztlich sowohl für den Franchisegeber als auch für den Franchisenehmer profitabel sein, weshalb eine mehrjährige Planungsrechnung besonders wichtig ist. Der Franchisegeber ist anfangs mit sehr hohen Investitionskosten für die Erstellung des Franchisekonzepts und somit einem hohen Risiko konfrontiert. Um entsprechende Rückflüsse aus der Einnahme von Franchisegebühren zu lukrieren, muss das Konzept für die potentiellen Franchisenehmer erfolgversprechend sein.

Pilotbetrieb

Bevor das Franchisesystem tatsächlich gestartet werden kann, muss es erprobt werden. Der europäische Verhaltenskodex für Franchising sieht vor, dass Franchisegeber vor Gründung eines Franchisenetzes das Konzept während eines angemessenen Zeitraums (am besten zwei Jahre) in mindestens einem Pilotbetrieb erfolgreich getestet haben. Nur wenn das System nachweislich erfolgsversprechend ist, ist die Gründung eines Franchisenetzes sinnvoll.

Ein ohne Durchführung einer Pilotphase implementiertes Franchisesystem widerspricht der wesentlichen Idee von Franchising, da dem Franchisenehmer kein erprobtes Konzept geboten wird und der Franchisegeber über zu wenig Know-how verfügt.

Wesentlich für den Erfolg des Konzepts ist die Auswahl von geeigneten Franchisenehmern. Für die Suche sollte daher ein klares Anforderungsprofil erstellt werden, die Qualität der Franchisenehmer sollte jedenfalls wichtiger sein als die Quantität. Geeignete Partner können z.B. unter den Mitarbeitern der Zentrale, auf Informationsveranstaltungen, durch Empfehlungen von Franchisepartnern, durch Presseaktivitäten und Inserate sowie durch Servicestellen der WKO und den Österreichischen Franchise-Verband gefunden werden.

Sobald das Franchisesystem etabliert ist, muss auf die konsequente Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Vorgaben geachtet werden. Zur Leitung und Kontrolle des Franchisenetzes ist beim Franchisegeber der Aufbau einer eigenen Franchise-Zentrale für die Systembetreuung, -pflege und –entwicklung anzuraten. Diese sollte eine Servicezentrale für alle Franchisenehmer darstellen und diese soweit entlasten, dass sie sich überwiegend auf den Vertrieb konzentrieren können.

Für den dauerhaften Erfolg des Franchisesystems ist eine permanente Weiterentwicklung erforderlich, d.h. es muss eine ständige Anpassung an geänderte Marktbedingungen (Kundenbedürfnisse, Trends, Mitbewerber) erfolgen. Passiert dies nicht, kann dies zu Unzufriedenheit bei den Franchisenehmern und letztlich zum Scheitern des Systems führen.

Bild: © B. Wylezich - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier