EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

...#HEPBERGER ..

...#IHRSTEUERBERATER ..

...#EINFACH ..

...#EFFIZIENT ..

...#ERFOLGREICH ..

DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

Die Beschäftigung türkischer Staatsangehöriger

November 2008
Kategorien: Management-Info

Im Jahr 1963 schloss die EWG mit der Türkei ein Assoziationsabkommen, mit dem türkische Arbeitnehmer hinsichtlich der Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen begünstigt werden sollten. Nach einem Beschluss des Assoziationsrates (ARB Nr 1/80) bestehen Sonderregeln für türkische Arbeitnehmer im EU-Raum.

Die europarechtlichen Regelungen des ARB Nr 1/80

Bei den Regelungen des ARB Nr 1/80 handelt es sich um eine dreistufige Integration von türkischen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates. Der Aufstieg in die nächsthöhere Integrationsstufe setzt die Erfüllung der vorigen Stufe voraus. Arbeitnehmer ist, wer für eine bestimmte Zeit für jemand anderen nach dessen Weisung eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Dieser Arbeitnehmerbegriff erfasst daher auch Teilzeitarbeit.

Die drei Stufen des ARB Nr 1/80:

Ein türkischer Arbeitnehmer hat nach einem Jahr ununterbrochener ordnungsgemäßer Beschäftigung in Österreich einen Anspruch auf Erneuerung seiner Erlaubnis zu arbeiten bei dem gleichen Arbeitgeber, sofern dieser über einen Arbeitsplatz verfügt. Nach drei Jahren ununterbrochener ordnungsgemäßer Beschäftigung hat ein türkischer Arbeitnehmer das Recht, sich für den gleichen Beruf bei einem Arbeitgeber seiner Wahl auf ein beim AMS eingetragenes Stellenangebot zu bewerben. Nach vier Jahren ununterbrochener Beschäftigung darf sich ein türkischer Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeber für einen Beruf seiner Wahl bewerben. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Lohn- oder Gehaltsverhältnis handelt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden kurze Unterbrechungen wie Urlaub, Mutterschaftsurlaub, Arbeitsunfall oder kurze Krankheiten als Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses gesehen und gelten daher nicht als Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses.

Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers haben, wenn sie die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, das Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz in Österreich haben. Haben Familienangehörige seit fünf Jahren einen Wohnsitz in Österreich, haben sie freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis. Kinder türkischer Arbeitnehmer, die in Österreich eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können sich auf jedes Stellenangebot bewerben, wenn ein Elternteil in Österreich seit mindestens drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigt war.

Die Regelung des § 4c Ausländerbeschäftigungsgesetz

Einem türkischen Arbeitnehmer ist von Amts wegen eine Beschäftigungsbewilligung (siehe Ausgabe 17) auszustellen, wenn er die genannten Voraussetzungen für eine Erneuerung seiner Erlaubnis zu arbeiten erfüllt bzw. die Erlaubnis, sich in der gleichen Berufssparte zu bewerben, hat. Einem türkischen Arbeitnehmer, der sich im gesamten Bundesgebiet frei bewerben darf, ist von Amts wegen ein Befreiungsschein (siehe Ausgabe 17) auszustellen. Auf die Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung bzw. des Befreiungsscheins besteht ein Rechtsanspruch.

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

869402

Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier