EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

Betrug im Unternehmen - Risiken erkennen und präventive Maßnahmen setzen

August 2007
Kategorien: Management-Info

Immer häufiger werden im Zuge von externen und internen Prüfungen - manchmal aber auch zufällig - betrügerische Handlungen aufgedeckt. Oftmals stellt sich sehr zur Überraschung der leitenden Organe heraus, dass der Betrug jahrelang unentdeckt bleiben konnte, weil Kontrollen entweder nicht existiert haben oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Unter betrügerischen Handlungen ist dabei nicht nur der "Griff in die Kassa" zu verstehen, sondern alle Aktivitäten durch die dem Unternehmen ein Schaden in Form der Vorenthaltung von Einnahmen, der Annahme von Bestechungsgeldern, der unerlaubten privaten Nutzung von Firmeneigentum und dem Diebstahl von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entsteht.

Neben der gesetzlich geregelten Verantwortung bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG), dass die Unternehmensleitung ein wirksames Internes Kontroll-System (IKS) aufzubauen und aufrecht zu erhalten hat, das ua eben die Sicherung des Vermögens gewährleisten soll, besteht auch eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen und den damit verbundenen - teilweise enormen - Schaden zu ergreifen.

Am Beginn des Aufbaues eines Risikomanagements sollten mögliche Betrugsrisiken identifiziert werden. Zumeist ist es eine Kombination von Anreiz und Gelegenheit, die betrügerische Handlungen auslöst. Mögliche Anreize sind insbesondere:

  • starker Erfolgsdruck und prämienabhängige Vergütungen,
  • finanzielle Probleme von Mitarbeitern,
  • schlechtes Arbeitsklima und damit verbundene fehlende Loyalität der Mitarbeiter,
  • Toleranz der Unternehmensleitung für unbedeutende Diebstähle und unangemessene private Nutzung von Firmeneigentum für private Zwecke.

Kommen zu diesen Anreizen noch die passenden Gelegenheiten wie beispielsweise

  • fehlende Kontrollen,
  • komplexe oder instabile Organisationsstruktur,
  • ungeklärte Zuständigkeiten,
  • leichter Zugang zu Geld bzw zu leicht verwertbaren Gegenständen,
  • fehlende Funktionstrennung usw

dazu, besteht eine erhebliche Betrugsgefahr. Anzeichen für mögliche Betrugsfälle sind ua "verloren" gegangene Unterlagen, Änderungen im Lebensstil von Mitarbeitern, regelmäßige Inventurdifferenzen, Abschluss von schwer durchschaubaren und komplexen Geschäften, Konzentration auf einzelne Lieferanten, nebenberufliche Aktivitäten von Mitarbeitern in der gleichen Branche, chaotische Zustände in der Buchhaltung etc.

Die Unternehmensleitung ist daher gefordert, derartige Risiken und Verdachtsmomente zu identifizieren und im zweiten Schritt entsprechende Gegenstrategien zu entwickeln. Wichtig ist insbesondere, dass die Unternehmensleitung selbst eine positive Einstellung gegenüber Kontrollen entwickelt und diese auch entsprechend an die Mitarbeiter kommuniziert. Dabei sollte klar zum Ausdruck kommen, dass es sich keinesfalls um ein "Kavaliersdelikt" handelt, sondern derartiges Verhalten nicht toleriert werden kann.

Mögliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Betrugsfällen bzw zur Aufdeckung solcher sind insbesondere

  • die Einführung von Funktionstrennungen (Vier-Augen-Prinzip),
  • Aufgabentrennung durch technische Berechtigungskonzepte (EDV),
  • Schutz von Vermögenswerten und Geschäftsgeheimnissen vor Diebstahl (zB Versperren, eingeschränkte Zugriffsberechtigungen auf gespeicherte Daten, weitgehende Abwicklung von bargeldlosen Geschäften),
  • Durchführung von Kontrollen (Überprüfung abgeschlossener Verträge, Kontrollzählungen, Durchsicht Leistungserfassungen, Prüfung ungewöhnlicher Transaktionen),
  • Regelmäßige Evaluierung der Funktionsfähigkeit der Kontrollen und Anpassung entsprechend gewonnener Erfahrungen,
  • sofortige Reaktion bei Verdachtsmomenten (unabhängig davon, ob die Hinweise aus dem Unternehmen oder von Dritten kommen),
  • Implementierung von Richtlinien und Verhaltensanweisungen,
  • Gestaltung eines positiven Arbeitsklimas, das den Mitarbeitern Fehler zugesteht und dahingehend eine offene Kommunikation ermöglicht,
  • Prüfung der Integrität bei der Einstellung neuer Mitarbeiter,
  • faire und transparente Entlohnung und Beförderungspolitik,
  • Prüfung ausgewählter Bereiche durch externe Spezialisten bzw Aufbau einer internen Revision,
  • angemessene Reaktion bei Verstößen.

Idealerweise sollte die Implementierung der Kontrollen und die Durchführung der Kontrollmaßnahmen schriftlich dokumentiert werden und in das Risikomanagement des Unternehmens eingebettet werden.

Auch wenn der Aufbau von Kontrollmaßnahmen insbesondere am Beginn und auch laufend sicher Zeit und Geld kostet, kann mit Gewissheit davon ausgegangen werden, dass sich diese Investitionen langfristig rechnen und - wenn auch niemals 100%ige Sicherheit erlangt werden kann - dem Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden und negative Berichterstattung ersparen. Selbstverständlich ist das Ausmaß der erforderlichen Kontrollmaßnahmen speziell auf das jeweilige Unternehmen abzustimmen und insbesondere von der Größe und Komplexität des Unternehmens, der Branche und der Autorität der Unternehmensleitung abhängig.

Bild: © B. Wylezich - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier