EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

ABC der Planungsrechnung - Teil II

Juni 2006

"In der letzten Ausgabe der Management-Info haben wir den Aufbau und Inhalt des Leistungsbudgets beschrieben. Das Leistungsbudget ist eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und zeigt die geplante Ertragskraft des Unternehmens. Im zweiten Teil unseres Schwerpunktes zur Planungsrechnung werden nun die übrigen Bestandteile einer integrierten Unternehmensplanung dargestellt, die einerseits die geplante Vermögensstruktur (Planbilanz) und andererseits die geplante Finanzlage (Plan-Kapitalflussrechnung) umfassen."

Die Plan-Bilanz für das nächste Jahr wird in der Regel zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem die Ist-Bilanz für das abgelaufene Jahr noch nicht vorliegt. Üblicherweise werden daher die aktuellen Ist-Werte herangezogen und darauf aufbauend eine Bilanzprognose für den 31. Dezember (bei einem regulären Geschäftsjahr) erstellt. Die prognostizierten Werte sind dann zugleich die Ausgangswerte für die Plan-Bilanz. Im Rahmen der Erstellung einer Planungsrechnung werden dann die einzelnen Positionen der Bilanz analysiert und deren weitere Entwicklung festgelegt. Dabei müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

:: Das Anlagevermögen zum 1.1. erhöht sich um die geplanten Investitionen und vermindert sich um Anlagenverkäufe (zu Buchwerten) und geplante Abschreibungen.

:: Das Vorratsvermögen zum 1.1. erhöht sich um die Zukäufe und produzierten Güter und vermindert sich um die geplanten Abfassungen (bewertet mit Herstellungskosten). Zu beachten ist, dass eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit (Umsatzwachstum!) in der Regel auch mit einem Anstieg des Lagerbestandes verbunden ist. Sofern eine genaue Mengenplanung nicht möglich ist, kann der Vorratsbestand auch vereinfacht mit einem (aus Erfahrungswerten gewonnenen) bestimmten Prozentsatz der Umsatzerlöse oder der Materialaufwendungen angesetzt werden.

:: Der Entwicklung des Forderungsbestandes werden in der Praxis oft bestimmte Umschlagshäufigkeiten zugrunde gelegt. Gewährt man zB eine Zahlungsziel von 30 Tagen, so schlägt sich der Forderungsbestand jährlich rd 12 Mal um. Die Forderungen sind dann mit einem 1/12 der geplanten Umsatzerlöse in die Planbilanz aufzunehmen und noch um eine allenfalls enthaltene Umsatzsteuer zu erhöhen. Zahlen Kunden erfahrungsgemäß nicht pünktlich, ist die Umschlagshäufigkeit zu verringern und eine höhere Kapitalbindung in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

:: Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich aus der Plan-Geldflussrechnung.

:: Das Eigenkapital zum 1.1. erhöht sich um den Plangewinn laut Leistungsbudget bzw vermindert sich um den Planverlust. Eine Eigenkapitalzufuhr ist dabei ebenso noch zu berücksichtigen wie geplante Entnahmen oder Gewinnausschüttungen.

:: Rückstellungen lassen sich oft nicht im Detail planen und sind daher im Regelfall mit Schätzwerten anzusetzen. Erfahrungsgemäß vom Umsatz abhängige Rückstellungen wie Boni, Garantien etc können auf Basis der Umsatzplanung ermittelt werden.

:: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden üblicherweise auf Basis geplanter Umschlagshäufigkeiten ermittelt. Hat man zB ein Zahlungsziel von 60 Tagen, so schlagen sich die Verbindlichkeiten jährlich rd 6 Mal um. Die Verbindlichkeiten sind dann mit einem 1/6 der geplanten Materialeinkäufe und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (sofern Fremdleistungen) in die Planbilanz aufzunehmen und noch um eine allenfalls enthaltene Umsatzsteuer zu erhöhen.

:: Die sonstigen Verbindlichkeiten und Finanzierungsverbindlichkeiten basieren auf dem geplanten Finanzierungsbedarf. Plant man zB die Mittelzufuhr durch Gesellschafterdarlehen, ist dies im Rahmen der sonstigen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit in der Regel zunächst mit einem höheren Finanzierungsbedarf verbunden ist.

Um den geplanten Finanzierungsbedarf zu ermitteln, ist schließlich noch eine Plan-Kapitalflussrechnung zu erstellen. Ein fixes Schema dafür gibt es nicht, in der Praxis wird jedoch oftmals wie folgt vorgegangen:

Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss laut Leistungsbudget
+
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
-
Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen
+
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) von langfristigen Rückstellungen

Cashflow aus dem Ergebnis
+/-
Verminderung (+)/Erhöhung (-) der Vorräte und aktiver Rechnungsabgrenzung
+/-
Verminderung (+)/Erhöhung (-) der Forderungen
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) der Verbindlichkeiten ohne Finanzierungsverbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzung
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) der kurzfristigen Rückstellungen

Cashflow aus dem operativen Bereich
-
Investitionen in das Anlagevermögen
+
Anlagenveräußerungserlöse

Cashflow aus Investitionsaktivitäten
+
Einzahlung von Kreditaufnahmen
-
Rückzahlung von Krediten
+
Einzahlung sonstige Finanzierungen (zB Gesellschafterdarlehen und -zuschüsse)
-
Rückzahlung sonstige Finanzierungen
-
Gewinnausschüttungen

Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten

Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich dann als Summe der einzelnen Cashflows. Zeigt sich im Rahmen der Planungsrechnung, dass beispielsweise nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, ist eine Überprüfung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten vorzunehmen. Wenn sich auch dann der Finanzierungsbedarf nicht decken lässt, ist möglicherweise eine Überarbeitung der Planungsrechnung beginnend mit dem Leistungsbudget erforderlich.

Abschließend ist noch anzumerken, dass die Planungsrechnung auch eine wichtige Grundlage für Soll-Ist-Vergleiche ist. Im Rahmen solcher Vergleiche werden den Soll-Werten (Planungsrechnung) die tatsächlichen Ist-Werte gegenübergestellt. Abweichungen sind zu analysieren und in den nächsten Planungsprozess einzubeziehen.

Bild: © sergign - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Klienten

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Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier