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DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

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Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

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Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

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Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

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» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

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» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

Bilanzpolitische Maßnahmen für Klein- und Mittelbetriebe

Juli 2005
Kategorien: Management-Info

In den letzten Jahren ist zunehmend der Trend zu beobachten, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss als Kommunikations- und Argumentationsinstrument des Unternehmers eingesetzt wird. Die Aussagekraft und Wirkung der Bilanz wird dabei erheblich von bilanzpolitischen Maßnahmen beeinflusst. Der gezielte Einsatz von (legalen) bilanzpolitischen Maßnahmen sollte daher für jeden Unternehmer - und nicht nur für Großkonzerne - ein wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung sein. Der vorliegende Beitrag gibt daher einen Überblick über die vom HGB gedeckten bilanzpolitischen Maßnahmen.

Die Anlässe für eine gezielte Bilanzpolitik sind vielfältig:

:: Steuerpolitik: Da der handelsrechtliche Abschluss grundsätzlich auch für die Steuerermittlung maßgeblich ist, kann ein niedriger Gewinnausweis angestrebt werden um Steuern zu sparen.
:: Finanzierungspolitik: In Hinblick auf Finanzierungsgespräche mit Banken (Stichwort: "Basel II") kann der Ausweis eines möglichst positiven Bilanzbildes (zB niedriges Fremdkapital, hoher Gewinn) das Ziel sein.
:: Ausschüttungspolitik: Um das Ausschüttungspotential zu erhöhen, kann handelsrechtliche Gewinnmaximierung angepeilt werden.
:: Entlohnung Management: Die Entlohnung des Management kann an Gewinngrößen (EGT, Jahresüberschuss etc) gebunden sein; das Management hat daher Interesse an einem möglichst hohen Gewinn.

Je nach Zielsetzung stehen einem Unternehmen nach HGB unterschiedliche bilanzpolitische Maßnahmen zur Verfügung. Hinzuweisen ist jedoch in diesem Zusammenhang auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, demzufolge nicht unbegründet von den einmal gewählten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen abgegangen werden darf. Der Einsatz bilanzpolitischer Maßnahmen sollte daher auch langfristige Überlegungen beinhalten.

Den Ausweis eines möglichst hohen Gewinns erreicht man zB durch:

  • Aktivierung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse zu Vollkosten (inklusive Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Zinsen) anstelle von Teilkosten (nur Einzelkosten);
  • Ausübung von Zuschreibungs- und Aktivierungswahlrechten (zB Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand, Firmenwert, Disagio, aktive latente Steuern);
  • Verzicht auf Ansatzwahlrechte bei Aufwandsrückstellungen;
  • Verzicht auf die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten unter EUR 400,--) sofort abzuschreiben;
  • Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bei Finanzanlagen (keine Abschreibung bei nur voraussichtlich vorübergehender Wertminderung);
  • Aufdeckung von stillen Reserven durch gezieltes Sale- and lease-back;
  • Auflösung von Rücklagen (freie Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen).

Will man hingegen einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen, bieten sich im Gegensatz zu oben folgende Maßnahmen an:

  • Ausnützung von Bewertungs- und Schätzungsspielräumen
    zB bei der Bewertung von Beteiligungen (außerplanmäßige Abschreibung, wenn ja, in welcher Höhe?);
  • Höhe der zu bildenden Wertberichtigungen von Forderungen;
  • Höhe der zu bildenden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften;
  • Ermittlung der Nutzungsdauern für Anlagen;
  • Abzinsung langfristiger Forderungen (sofern nicht ohnehin zwingend notwendig);
  • Verminderung der Zinssätze bei der finanzmathematischen Ermittlung von Rückstellung (ein niedriger Zinssatz führt rechentechnisch zu höheren Rückstellungen);
  • Verzicht auf Aktivierungswahlrechte (siehe oben).

Verfolgt man das Ziel ein möglichst niedriges Fremdkapital aufzuweisen, da eine höhere Eigenkapitalquote normalerweise günstigere Finanzierungskonditionen mit sich bringt, so könnten folgende Sachverhaltsgestaltungen ausgeübt werden:

  • Leasing von Anlagen anstatt Kreditkauf
  • Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital. Dies kostet bei Kapitalgesellschaften jedoch 1% Gesellschaftsteuer
  • Ausnützung von Bewertungs- und Ermessensspielräumen bei der Rückstellungsermittlung (Zinssatz, Abzinsung langfristiger Rückstellungsverpflichtungen etc).

Die im Rahmen dieses Beitrages beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten sind selbstverständlich nicht abschließend aufgezählt und sollen Ihnen einen Überblick über wesentliche Bilanzierungsspielräume geben.

Da der Umfang und die Einsatzmöglichkeiten von bilanzpolitischen Maßnahmen branchen- und unternehmensabhängig sind, empfiehlt es sich, eine maßgeschneiderte Bilanzierungsstrategie gemeinsam mit Ihrem Wirtschaftstreuhänder zu erarbeiten.

Bild: © GaToR-GFX - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier