EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

Die GmbH-Sacheinlagengründung

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

Ergänzend zur Darstellung der wichtigsten Merkmale der GmbH in dieser Ausgabe, soll dieser Beitrag einen kurzen Überblick über die Gründung einer GmbH mit Sacheinlagen vermitteln. Als Sacheinlage sind grundsätzlich folgende übertragbare Vermögenswerte geeignet:

  • Forderungen, die mittels Zession übertragen werden, nicht jedoch Forderungen gegen den Sacheinleger selbst oder einen Mitgesellschafter,
  • Eigentum an körperlichen Sachen, Liegenschaften (hier bedarf es einer ausreichenden zeitlichen Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung),
  • Das Gebrauchsrecht an Sachen,
  • Sachgesamtheiten (Unternehmen, Betriebe aber auch Teilbetriebe, Münzsammlungen),
  • Wertpapiere, Beteiligungen,
  • Patente

Nicht als Sacheinlage sind hingegen höchstpersönliche und unübertragbare Rechte, Dienstleistungen oder Gewinnchancen sowie erst künftig entstehende Sachen, für die keine § 10 Erklärung abgegeben werden kann, geeignet. Für jede Vereinbarung über die Leistung einer Sacheinlage ist gemäß § 6a Abs 1 GmbHG Voraussetzung, dass

  • die Person des Gesellschafters,
  • der Gegenstand der übernommen wird,
  • und der Geldwert

im einzelnen bereits im Gesellschaftsvertrag genau und vollständig festgesetzt wird, ansonsten die Unwirksamkeit der Vereinbarung droht.

Eine Sacheinlagengründung ist nur zulässig, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals durch Bareinlagen aufgebracht wird. Von dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen.

  • Als Sacheinlage wird ein Unternehmen, welches bereist seit mindestens 5 Jahren besteht, eingebracht,
  • Bei der Sacheinlagengründung werden die aktienrechtlichen Bestimmungen über den Gründungsbericht eingehalten
    (§ 6a Abs 4 GmbHG).

Dabei gilt zu beachten:
- Im Gesellschaftsvertrag die Festsetzung der Person des Gesellschafters, Gegenstand der Sacheinlage und der Betrag der Stammeinlage, auf welchen die Sacheinlage angerechnet wird.
- Ein Gründungsbericht muss von dem Gesellschafter erstellt werden, in welchem die Bewertung der Sacheinlage dokumentiert wird. Ebenso muss dieser Bericht enthalten, mit welchem Rechtsgeschäft (Rechtsgeschäften) die Sacheinlage vom Einleger erworben worden ist, welche Anschaffungs- oder Herstellungskosten damit verbunden gewesen sind, wenn der Erwerb in den letzten 2 Jahren vor Gründung erfolgte. Bei Einbringung eines Unternehmens ist der Betriebsertrag der letzten beiden Geschäftsjahre in den Bericht aufzunehmen. Auch hat der Gründungsbericht darzulegen, ob der Geschäftsführer oder ein Mitglied des Aufsichtsrates für die Gründung eine besondere Entschädigung oder Belohnung enthält.
- Prüfung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates (soferne vorgesehen) und ein gerichtlich zu bestellender Gründungsprüfer (Wirtschaftstreuhänder oder Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) über den Gründungsvorgang und die Erstellung eines Prüfungsberichtes darüber ist zwingend vorgesehen. Zu prüfen sind dabei insbesondere die Richtigkeit des Wertes der Sacheinlagen und der Wert der dafür gewährten Geschäftsanteile (vgl § 26 AktG).

Wie dargelegt ist die Sacheinlagengründung an gewisse formle Anforderungen bzw. bei Sacheinlagengründung mit Mehraufwand verbunden, waszu Versuchen geführt hat, die Sacheinlage zu "umgehen" -> verschleierte, verdeckte Sacheinlage. Eine verdeckte Sacheinlage liegt immer dann vor, wenn mit einer Bareinlage ein Geschäft über eine sacheinlagenfähige Sache zwischen Gesellschafter und Gesellschaft verbunden ist, sodass im Ergebnis die Gesellschaft die Sache erhält aber nicht die Bareinlage.

Beispiel: Gesellschafter A leistet Bareinlage von € 20.000,- wobei (zugleich) der Gesellschafter der Gesellschaft ein Auto um € 20.000- verkauft.
Ergebnis: Ohne Einhaltung der Vorschriften über Sacheinlagengründung sind diese unwirksam. Der Gesellschafter ist seiner Bareinzahlungspflicht nicht nachgekommen, was im Konkursfall dazu führen kann, dass der Gesellschafter nochmals seine Bareinlage leisten muss, seine Forderung gegen die Gesellschaft (Gesellschafter hat tatsächlich Auto eingebracht) auf die Konkursquote beschränkt ist.

Es lohnt sich daher bei jeder Gesellschaftsgründung, auf die Erfahrungen Ihres Wirtschaftstreuhänders oder Rechtsanwaltes zurückzugreifen.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier