EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Management-Info - Archiv

Hybride Finanzierungsformen - eine Alternative zu klassischen Finanzierungsarten

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

In den letzten Jahren hat sich die klassische Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapitalfinanzierung weitgehend aufgelöst und neue Finanzierungsformen, die die Vorteile von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung zu kombinieren versuchen, haben stark an Bedeutung gewonnen. Der folgende Beitrag soll Ihnen, als Unternehmer, einen Überblick über die hybriden Finanzierungsformen (dazu zählen insbesondere partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Genussrechte und Partizipationskapital etc.) geben, die Vor- und Nachteile darstellen und mögliche Anwendungssituationen beschreiben.

Traditionellerweise werden Eigenkapital und Fremdkapital anhand folgender Kriterien voneinander abgegrenzt:

  • Eigenkapital wird vom Eigentümer zur Verfügung gestellt
  • Eigenkapital erhält eine gewinnabhängige Verzinsung, Fremdkapital wird üblicherweise fix verzinst
  • Eigenkapital begründet einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben
  • Eigenkapital ist Haftungskapital (keine Geltendmachung im Konkursfall)
  • Eigenkapital vermittelt Stimm- und Vermögensrechte

Hybride Finanzierungsformen (werden gelegentlich auch als "Mezzaninkapital" bezeichnet, da sie zwischen Eigenkapital und Fremdkapital liegen) lösen diese Abgrenzung teilweise auf und erzielen dadurch einige Vorteile. Die meist gewinnabhängige Verzinsung belastet den Unternehmer in Verlustsituationen nicht (keine fixe Belastung mit Zinsen!). Weiters besteht die Möglichkeit, die gewinnabhängige Verzinsung nach oben hin zu begrenzen, so dass aus Sicht des/der Eigentümer nicht der ganze Gewinn mit dem Kapitalgeber geteilt werden muss. Da die Finanzierung auf schuldrechtlicher Basis erfolgt (die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter), müssen keine Stimmrechte abgegeben werden. Auf diese Weise bleibt gewährleistet, dass die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers weit weniger eingeschränkt wird, als dies bei Aufnahme neuer Gesellschafter der Fall wäre.

Die steuerliche Behandlung hybrider Finanzierungsformen richtet sich nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Ist der Kapitalgeber sowohl am laufenden Gewinn als auch am Liquidationsgewinn (stille Reserven) beteiligt, so wird er steuerlich wie ein Gesellschafter behandelt und unterliegt beispielsweise im Fall einer GmbH-Beteiligung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Die Zahlungen an den Kapitalgeber sind in diesem Fall bei der Gesellschaft steuerlich nicht abzugsfähig.
  • Ist der Kapitalgeber nicht am laufenden Gewinn und am Liquidationsgewinn beteiligt, so gilt er steuerlich als Fremdkapitalgeber. Die Zahlungen der Gesellschaft sind bei dieser abzugsfähig, die Zinsen können beim Gesellschafter unter gewissen Voraussetzungen wiederum der 25%igen Kapitalertragsteuer unterliegen.

Unter welchen Voraussetzungen können für Sie hybride Finanzierungsformen interessant sein:

  • Finanzierungsalternative zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung (Bankenfinanzierung) insbesondere auch in Hinblick auf die strengeren Vergabekriterien nach BASEL II
  • Sanierungsfinanzierung: Umwandlung von fix verzinslichem Fremdkapital in erfolgsabhängig verzinstes Mezzaninkapital
  • Hybride Finanzierungsformen als Grundlage für eine spätere Umwandlung in echtes Eigenkapital (zB in Form von variabel verzinsten Wandelschuldverschreibungen)
  • Flexible Finanzierungsvereinbarungen möglich (hinsichtlich Verzinsung, Rückzahlbarkeit, Mitspracherechte usw.)

Angesichts der komplexen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungsformen sowie der grundsätzlichen Bedeutung von Finanzierungsentscheidungen lohnt es auf das Know-how und die Erfahrung Ihres Wirtschaftstreuhänders zurückzugreifen.

Bild: © ki33 - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Klienten

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Mitarbeiter

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Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier