EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Artikel zum Thema: Scheinunternehmen

Auftraggeberhaftung bei Scheinunternehmen – Liste auf BMF-Homepage veröffentlicht

Juli 2016
Kategorien: Klienten-Info

Das mit 2016 in Kraft getretene Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) hat die Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug, welcher insbesondere durch Scheinunternehmen hervorgerufen wird, zum Ziel. Unter Sozialbetrug versteht man strafrechtlich verbotene Handlungen wie etwa die Nichtweiterleitung von Sozialversicherungsbeiträgen, die vom Dienstnehmer einbehalten wurden, das betrügerische Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse oder die organisierte Schwarzarbeit. Die Bekämpfung von Sozialbetrug erfordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Einrichtungen, weshalb auch eine Sozialbetrugsdatenbank für die Zurverfügungstellung von Informationen und Daten geschaffen wurde.

Entsprechend des SBBG sind Scheinunternehmen vorrangig darauf ausgerichtet, Lohnabgaben, Beiträge zur Sozialversicherung, Zuschläge nach dem BUAG oder Entgeltansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen oder Personen zur Sozialversicherung anzumelden, um Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (dadurch kommt es zu einem ungerechtfertigten umfassenden Versicherungsschutz für diese Personen). Wurde ein solches Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt, so ist es auch im Internet – auf einer Liste auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen – zu veröffentlichen. Ab diesem Zeitpunkt wird es auch für Unternehmen kritisch, welche in Geschäftsbeziehungen mit diesen Scheinunternehmen treten und als deren Auftraggeber agieren. Wusste der Auftraggeber nämlich im Zeitpunkt der Auftragserteilung – oder hätte er wissen müssen – dass es sich beim Auftragnehmer um ein Scheinunternehmen handelt, so haftet er zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Auf der BMF-Homepage kann unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/ gezielt nach Scheinunternehmen gesucht werden bzw. die derzeit aktuelle Liste aufgerufen werden. Neben dem Namen des rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmens sind auch – Verfügbarkeit vorausgesetzt – Informationen wie etwa Anschrift, Firmenbuchnummer oder UID-Nr. angegeben. Für die Praxis ist es daher ratsam, insbesondere vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit bisher unbekannten Unternehmen, einen Blick auf die aktuelle Liste der Scheinunternehmen zu werfen, um nicht im Extremfall für die Löhne der Arbeitnehmer des Scheinunternehmens haften zu müssen. Sofern der Dienstgeber (das Scheinunternehmen) nicht ermittelt werden kann, kann das beauftragende Unternehmen auch zur Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden.

Bild: © Koufax73 - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

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Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier