EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Artikel zum Thema: Reverse Charge

Umsatzsteuerliche Fallen beim Online-Kauf

Juli 2015
Kategorien: Klienten-Info

Die umsatzsteuerliche Behandlung des Einkaufs bei großen ausländischen Online-Händlern (wie z.B. bei Amazon) kann Unternehmer oftmals vor große Probleme stellen. Oft wird nämlich vergessen, beim Anlegen des Benutzerkontos die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) zu hinterlegen. Wird keine UID hinterlegt, so wird der Unternehmer umsatzsteuerlich wie ein privater Käufer behandelt. Versendet ein Händler aus einem anderen Mitgliedstaat Waren an einen österreichischen nicht-unternehmerischen Kunden, so kommt ab Überschreiten der Lieferschwelle eine Spezialregelung zur Anwendung: Der Händler muss sich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren, österreichische Umsatzsteuer einheben und an das Finanzamt abführen. Diese Rechnungen an Privatkunden weisen 10% bzw. 20% Umsatzsteuer aus. Lieferungen an Unternehmer unterliegen weiterhin den allgemeinen Mechanismen. So stellen Lieferungen zwischen Unternehmern innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die - sofern alle Dokument- und Buchnachweise erbracht werden - steuerfrei sind. Für sonstige Leistungen greift in derartigen Fällen zumeist die B2B-Generalklausel und das sogenannte Reverse-Charge- System.

Genau hier liegt die Gefahrenquelle für Unternehmer. Beziehen Unternehmer Waren oder Dienstleistungen von einem Lieferanten aus einem anderen Mitgliedstaat, so liegt aus Sicht des österreichischen Kunden ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor oder gegebenenfalls eine sonstige Leistung, die der Reverse-Charge-Regelung unterliegt. Verfügt der Unternehmer in diesem Fall über eine Rechnung, in der österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen ist, handelt es sich um eine falsch ausgestellte Rechnung. Der Lieferant schuldet die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung, der österreichische Empfänger hat allerdings keinen Vorsteuerabzug, da die Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde. In derartigen Fällen ist dringend geboten, die Rechnung korrigieren zu lassen und die bereits bezahlte Umsatzsteuer vom Lieferanten zurückzufordern. Wird die Vorsteuer von derart falsch ausgestellten Rechnungen geltend gemacht, würde dies im Rahmen einer Betriebsprüfung regelmäßig beanstandet und zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen.

Unterschreitet ein ausländischer Lieferant die oben genannte Lieferschwelle, so stellt er Rechnungen mit den Umsatzsteuersätzen seines Herkunftslandes aus, sofern er an private Kunden verkauft. Kauft ein Unternehmer Waren vom ausländischen Lieferanten und wird ihm daher ausländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so kann diese nicht im Rahmen der Vorsteuerrückerstattung zurückgefordert werden, da eine falsche Rechnung ausgestellt wurde. Auch hier ist die Rechnung zu korrigieren und eine gegebenenfalls gezahlte Umsatzsteuer vom Lieferanten zurückzufordern.

Bild: © kim - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

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Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier