EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Artikel zum Thema: Rechnungsbestandteile

Kurz & Kompakt: Kreditoren-Management

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

Im gesamten Zyklus von Verbindlichkeiten sind Verbesserungen mit einfachen Maßnahmen möglich, die zu einer Verbesserung der Liquiditätssituation führen. Folgende Bereiche bieten dafür Potential:

Berechnung des Fälligkeitsdatums objektivieren

Das Fälligkeitsdatum errechnet sich aus dem zugrundeliegenden Rechnungsdatum und der vereinbarten Zahlungskondition unter Hinzurechnung des Postweges. Zahlungen vor Fälligkeit sollten vermieden werden.

Zeitpunkt der Zahlung von Rechnungen effektiv steuern

Die Zeitpunkte der Überweisungen sind auch in Hinblick auf Wochenenden und Feiertage zu planen. Zahlungen an Freitagen oder an Tagen vor Feiertagen verlängern unnötig den Bankweg.

Häufigkeit von Zahlungen verringern

Eingangsrechnungen sollten im Idealfall gesammelt etwa einmal pro Woche bezahlt werden. Der administrative Aufwand wird somit auf einen bestimmten Wochentag festgelegt.

Bearbeitungszeit von Eingangsrechnungen minimieren

Rechnungen sollten so schnell wie möglich geprüft und verarbeitet werden. Die Prüfung umfasst neben der Ordnungsmäßigkeit der erhaltenen Waren und Dienstleistungen auch die Korrektheit der vereinbarten oder notwendigen Rechnungsbestandteile. Zur Verarbeitung gehört auch das Festlegen eines Fälligkeits- und Zahlungstermins. Ist die verrechnete Leistung nicht in Ordnung darf die Rechnung nicht bezahlt werden. Die Zahlungsfrist beginnt erneut mit der ordentlichen Abnahme zu laufen.

Transparenz

Die Vorgehensweise bei der Berechnung der Fälligkeit und die Häufigkeit der Zahlungen sollten den Lieferanten gegenüber transparent dargestellt werden. Die implementierten Regeln und Richtlinien für Kreditoren können in Einkaufsbedingungen zusammengefasst und an die Lieferanten übermittelt werden bzw. sollten in den AGB verankert sein.
Abweichend von den Kreditoren-Richtlinien müssen bestimmte Zahlungen gesondert behandelt werden. So können beispielsweise Zahlungen an das Finanzamt nicht nach deren Fälligkeit bezahlt werden. Ähnlich verhält sich die Situation auch mit bestimmten Lieferanten, wobei hier sowohl branchenspezifische als auch individuelle Vereinbarungen eine Rolle spielen.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

869402

Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier