EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Artikel zum Thema: Rechnungsbestandteile

Umsatzsteuer-Neuerungen

Februar 2003

Umsatzsteuervoranmeldung - Wiedereinführung ab 1. Jänner 2003

Wenn die Umsätze im vorangegangenen Jahr Euro 100.000,- überstiegen haben, ist im Folgejahr die UVA an das Finanzamt einzureichen. Der erste Abgabetermin ist der 15. März 2003 für Jänner 2003. Ab 17. Februar 2003 besteht die Möglichkeit die UVA (U30) ab 01/2003 über FINANZOnline einzureichen (Info-Hotline 0810/22 11 00).

Bleiben die Umsätze unter der erwähnten Grenze, braucht weiterhin keine UVA abgegeben zu werden, wenn die Zahllast rechtzeitig entrichtet wird.

Unternehmer, die ausschließlich steuerbefreite Umsätze gem. § 6 Abs. 1 Z 7 - 28 UStG tätigen, sind von der Abgabeverpflichtung der UVA befreit, sofern sich für den Vorauszahlungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch ein Überschuss ergibt.

Neue Rechnungsbestandteile, Dauerleistungen und Barverkauf ab 1. Jänner 2003

Die UID-Nummer, das Ausstellungsdatum sowie die fortlaufende Rechnungsnummer müssen auch Dauerrechnungen enthalten (z.B. Miete, Energielieferungen etc.). Es ist aber weiterhin der Grundsatz anzuwenden, dass in der Rechnung auf andere Belege, welche diese Bestandteile enthalten, hingewiesen wird (z.B. genügt der Hinweis in der ersten Rechnung: "ab Jänner 2003 bis auf weiteres"). Zu den neuen Rechnungsbestandteilen führt das BMF aus, dass der Rechnungsempfänger nicht verpflichtet ist die UID-Nummer sowie die laufende Rechnungsnummer zu überprüfen. Fehlt allerdings die UID-Nummer auf der Rechnung (im weitesten Sinne, denn auch der Barverkauf ist mitumfasst), muss sie nachträglich ergänzt werden, um den Vorsteuerabzug zu gewährleisten.

Vorsteuerabzug bei Arbeitszimmer

Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind steuerlich nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Laut VwGH 24. September 2002, 98/14/0198 gilt dies nicht für die Umsatzsteuer. Hier genügt für den Vorsteuerabzug bereits die nahezu ausschließliche betriebliche (berufliche) Nutzung. Damit ist jener Rechtsbestand wieder hergestellt, der umsatzsteuerlich zum 1. Jänner 1995 gegolten hat.

Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW-Auslandsleasing

Auf Grund des Schlussantrages des Generalanwaltes im EuGH-Verfahren führt der Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG zu einer gemeinschaftsrechtlich unzulässigen Besteuerung. Das Urteil bleibt abzuwarten. Österreich beabsichtigt allerdings unter Berufung auf die 6. EG - RL die bisherige Regelung befristet auf drei Jahre weiterhin beizubehalten.

Vorsteuerabzug bei Arbeitsessen

Aus dem oben zitierten VwGH Erkenntnis zum Arbeitszimmer ist der Schluss zu ziehen, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzuges beim Arbeitsessen gem. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG ebenfalls richtlinienwidrig ist. Es ist damit zu rechnen, dass gleichfalls der Rechtsbestand zum 1. Jänner 1995 wiederhergestellt wird (Hinweis auf Klienten-Info April 2002). In den beiden letztgenannten Fällen sollten in der Steuererklärung diesem Umstand bereits Rechnung getragen bzw. Rechtsbehelfe gegen Bescheide ergriffen werden.

Bild: © Martin Green - Fotolia

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

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Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier