EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Klienten-Info - Archiv

Corona-Kurz-Infos

Dezember 2020
Kategorien: Klienten-Info

Kurz vor Jahresende und auch durch den zweiten Lockdown bedingt, kommt es nochmals zu vielfältigen Neuerungen, Verlängerungen und Begünstigungen von Maßnahmen gegen die Covid-19-Krise. Sie werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt - die Beschlussfassung im Bundesrat ist noch ausständig.

Steuerfreie Gutscheine statt Weihnachtsfeier

Da Firmenweihnachtsfeiern in der üblichen Form im Jahr 2020 nicht stattfinden können, sollen Unternehmen nicht nur Weihnachtsfeiern und andere Firmenfeste von der Steuer absetzen können, sondern auch Gutscheine, welche sie als Ersatz für die entfallene (Weihnachts)Feier an die Mitarbeiter ausgeben. Die Gutscheine sind für die Mitarbeiter steuerfrei. So kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Gutschein im Wert von (bis zu) 365 € pro Mitarbeiter zu Weihnachten schenken. Die "Weihnachtsfeier-Gutscheinaktion" hat auch keine Auswirkungen auf die 186 €, mit denen die jährliche steuerliche Absetzbarkeit für Sachaufwendungen (pro Mitarbeiter) beschränkt ist. Für diese 186 € pro Mitarbeiter bleibt die steuerliche Absetzbarkeit beim Unternehmen und die Steuerfreiheit beim Mitarbeiter ebenso bestehen.

Verlängerung des 5% Umsatzsteuersatz bis 31.12.2021

Der ermäßigte Steuersatz von 5% auf Restaurant- und Cateringleistungen, Beherbergungsleistungen sowie den Publikations- und Kulturbereich wird bis 31.12.2021 verlängert. Ausgenommen davon sind Zeitungen und andere periodische Druckschriften - für diese gilt ab 1. Jänner 2021 wieder 10% Umsatzsteuer.

10% Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen

Für Reparaturleistungen i.Z.m. Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche gilt ab 1.1.2021 der ermäßigte Steuersatz von 10%. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Entgeltanteil für die Arbeitsleistung jenen für allfällige Ersatzteile übersteigt.

Neuregelung für Versandhandel wird auf 1. Juli 2021 verschoben

Bisher war grundsätzlich der 1.1.2021 für das Inkrafttreten angedacht. Siehe dazu auch den Beitrag vom August 2020.

Sonderbetreuungszeit wird verlängert

Die Sonderbetreuungszeit wird bis 9.7.2021 verlängert (entspricht dem Ende des Schuljahres 2020/21) und liegt in zwei Varianten vor (Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch und Sonderbetreuungszeit ohne Rechtsanspruch ("Vereinbarungsmodell")). Trotz Rechtsanspruchs müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. Schließung von Schule/Kindergarten aufgrund von behördlichen Maßnahmen). Der Anspruch beträgt insgesamt 4 Wochen, wobei bereits gewährte Sonderbetreuungszeiten nicht anzurechnen sind.

Einmalzahlung an Arbeitslose im Dezember 2020

Voraussetzung für die nach der Bezugsdauer abgestufte Einmalzahlung ist der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe im Zeitraum von September bis November 2020.

Pendlerpauschale während der Covid-19-Krise verlängert

Das Pendlerpauschale kann in gleicher Höhe wie vor Beginn der Covid-19-Krise berücksichtigt werden, obwohl die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufgrund von Lockdown, Quarantäne, Telearbeit oder Kurzarbeit nicht mehr oder nicht an jedem Arbeitstag zurückgelegt wird. Diese Regelung wird nunmehr bis Ende März 2021 verlängert und gilt für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. März 2021 enden.

Bild: © Adobe Stock - ezstudiophoto

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

869402

Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier